Aktuell gilt die Maskenpflicht in allen Bundesländern, auch, wenn schon einige Lockerungen bestehen. Dennoch heißt das nicht, dass Sie jetzt leben können wie zuvor. Immer noch müssen Sie Ihre Maske tragen. Tun Sie das nicht, droht Ihnen sogar ein Bußgeld. Allerdings ist es nicht notwendig, dass Sie die Maske überall tragen. Wir zeigen Ihnen, wo Sie Ihren Mundschutz lieber überziehen und wo er auch in der Tasche bleiben kann.

Bis zu 5.000 Euro möglich

Bußgelder können in unterschiedlichen Fällen verhängt werden, wenn Sie zum Beispiel ohne einen Mundschutz einkaufen gehen. Nun können Sie nicht nur des Ladens verwiesen werden, sondern es droht Ihnen auch noch ein Bußgeld. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Zum Beispiel beginnt das Bußgeld in Mecklenburg-Vorpommern bei 25 Euro, wie Ministerpräsidenten Manuela Schwesig weitergab. Kommt es zu wiederholten Verstößen, kann auch ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro verhängt werden. Bayern ist dagegen deutlich strenger. Hier könnten Sie direkt 150 Euro auf den Tisch legen.

Für Unternehmer wird die Missachtung der Mundschutzpflicht teuer

Besonders teuer wird es für Unternehmen, die nicht darauf achten, dass sich das Personal an die Auflagen hält. Zahlungen von bis zu 5.000 Euro sind jetzt keine Überraschung. Die Kontrollen finden dabei nicht nur durch die Polizei statt, sondern auch die Ordnungsämter, die Bundespolizei sowie die U-Bahn-Wachen. Erwähnt werden muss, dass Bußgelder nicht in allen Bundesländern verhängt werden. Einige Bundesländer sehen das Maskentragen eher als Empfehlung statt als Pflicht an. Dennoch sollten Sie nicht darauf verzichten.

 

 

Staat hofft auf Einsicht

Nur, weil Sie einmal gegen die Maskenpflicht verstoßen haben, bedeutet das nicht direkt, dass Sie ein hohes Bußgeld bezahlen müssen. Der Staat hofft auf Einsicht der Bevölkerung, dass der Mundschutz in der aktuellen Situation dringend notwendig ist. Werden Sie also einmal ohne Maske erwischt, könnte das zunächst in einer Verwarnung resultieren. Sehen Sie das aber nicht als Freifahrtschein, denn nicht jeder Polizist ist so kulant. Hat dieser also die Möglichkeit ein Bußgeld zu verhängen, könnte es auch bei Ihrem ersten Verstoß geschehen.

Nicht nur Bußgeld

Bußgeld ist nur eine Form der Bestrafung, denn ohne einen passenden Mundschutz wie zB die SPRO Medical FFP2 Maske können Sie heute verschiedene Geschäfte nicht aufsuchen. Die meisten Supermärkte stellen Sicherheitspersonal ein, welches die Maskenpflicht durchsetzt. Wollen Sie ohne Mundschutz einkaufen gehen, kommen Sie nicht in den Laden. Zwar können Sie jetzt kein Bußgeld bekommen, doch auch nicht einkaufen. Selbst in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das der Fall. Hier gilt ebenfalls die Maskenpflicht. Zwar werden Sie seltener am Einstieg gehindert, zumindest bei der Bahn, doch dafür finden regelmäßige Kontrollen statt. Werden Sie jetzt ohne einen angemessenen Mundschutz erwischt, droht Ihnen eine hohe Strafe und zumeist müssen Sie das Gefährt verlassen.

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